Prof. Dr. Tobias Heidland, Forschungsdirektor für „Internationale Entwicklung“ am IfW Kiel kommentiert: 

„Die Neuregelung der Verteilung von Schutzsuchenden ist ein wichtiger Schritt hin zu einem echten gemeinsamen Asylsystem. Es ist wichtig, dass jetzt alle EU-Länder in die Pflicht genommen werden und Flüchtlinge aufnehmen oder ansonsten anderweitige Unterstützung vor allem über Geldzahlungen leisten müssen. Jetzt kommt es darauf an, vor Ort – und nicht nur auf dem Papier – in allen Mitgliedstaaten einheitliche Bedingungen für Asylsuchende zu schaffen und dabei die Menschenrechte zu wahren: bei den Asylverfahren ebenso wie bei den Lebensbedingungen für anerkannte Flüchtlinge.

In der Ökonomie bezeichnen wir den Schutz von Flüchtlingen als internationales öffentliches Gut. Alle EU-Länder bekennen sich zum Schutz von Flüchtlingen, profitieren aber direkt davon, wenn andere EU-Länder Flüchtlinge aufnehmen – und die Kosten tragen. Dabei besteht die Gefahr eines Trittbrettfahrertums: Jedes Land macht sich für Flüchtlinge unattraktiv und hofft, dass diese woanders unterkommen. Am Ende ist der Flüchtlingsschutz nirgendwo mehr gewährleistet – und die Länder mit den attraktivsten Bedingungen sind überproportional belastet. Ein verbindlicher Solidaritätsmechanismus verhindert diesen Unterbietungswettbewerb.

Trotz der ebenfalls vereinbarten stärkeren Kontrolle der Außengrenzen werden weiterhin Flüchtlinge in die EU kommen: Weil sie aus Nachbarstaaten wie der Ukraine in die EU fliehen; weil sie regulär in die EU einreisen und dann einen Asylantrag stellen; weil irreguläre Zuwanderung auch bei guter Kooperation mit Nachbarstaaten nicht vollständig verhindert werden kann; oder weil die EU Flüchtlinge gezielt einreisen lässt, etwa durch Resettlement.

Aus diesem Grund ist es essenziell innerhalb der EU die Verantwortung für das öffentliche Gut Flüchtlingsschutz transparent und fair zu teilen.“

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