Die Verpflichtung zur systematischen Arbeitszeiterfassung beschäftigt deutsche Unternehmen bereits seit dem EuGH-Urteil von 2019. Spätestens seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022 ist klar: Arbeitgeber sind in der Pflicht, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Doch während die Rechtslage auf europäischer und nationaler Ebene eindeutig ist, sorgt die konkrete Umsetzung in vielen Betrieben weiterhin für Unsicherheit – auch, weil die gesetzliche Ausgestaltung noch auf sich warten lässt.

Arbeitszeiterfassung: Was jetzt zählt

Mit dem aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD kündigt die Bundesregierung an, die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung gesetzlich umzusetzen. Die politische Richtung ist klar: Unternehmen werden künftig verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch zu erfassen – digital, transparent und rechtskonform.

Unternehmen, die sich bislang noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben, geraten zunehmend unter Druck.

Digitale Lösungen: Mehr als nur Pflicht-Erfüllung

Moderne Systeme zur Arbeitszeiterfassung bieten heute weit mehr als reine Compliance. Sie helfen bei der Ressourcenplanung, vereinfachen die Abrechnung und bieten Führungskräften Übersicht – auch bei hybriden Arbeitsmodellen. Ob per App, am Terminal oder im Web: Digitale Tools ermöglichen eine transparente, rechtssichere und effiziente Dokumentation der Arbeitszeiten.

ZMI als Partner für die digitale Umsetzung

ZMI, Anbieter für Softwarelösungen rund um Zeiterfassung und Zutrittskontrolle, unterstützt Unternehmen jeder Größe bei der Einführung moderner Zeiterfassungssysteme. Die Lösungen von ZMI lassen sich individuell an bestehende Prozesse anpassen – branchenunabhängig und für Unternehmen jeder Größe.

„Viele Unternehmen suchen aktuell nach praktikablen und rechtskonformen Lösungen. Unser System ermöglicht eine einfache, digitale Erfassung – stationär, über App, Web- oder Cloudbasiert. Wir helfen dabei, gesetzliche Anforderungen umzusetzen, ohne dabei die Flexibilität moderner Arbeitsmodelle einzuschränken“.

Jetzt aktiv werden

Die angekündigte gesetzliche Regelung ist ein deutliches Signal: Arbeitszeiterfassung wird verbindlich. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur rechtlich ab – sie positionieren sich auch als moderne und verantwortungsvolle Arbeitgeber.

→ Alle Entwicklungen rund um die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung immer up to date in unserem Blog.

Über die ZMI GmbH

Wir haben uns zu einem führenden Lösungsanbieter für die Bereiche HR, Organisation und Sicherheit entwickelt. Unser Portfolio umfasst branchenneutral einsetzbare Software, Hardware-Terminals und Mobile Apps für Personalzeiterfassung, New Work und Employee Self Services, Digitale Personalakte, Personaleinsatzplanung, Auftrags- und Projektzeiterfassung sowie Zutrittskontrolle. Die Applikationen sind als Cloud-Lösung (SaaS) und On-Premises verfügbar.

ZMI ist ein seit 1996 bestehendes Unternehmen, das bundesweit tätig ist und mehr als 70 Mitarbeiter :innen beschäftigt. Mit über 1.700 Kund :innen in der DACH-Region unterstützen wir Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen – von kleinen Betrieben mit 15 Mitarbeiter :innen bis hin zu großen Unternehmen mit mehr als 15.000 Mitarbeitenden. Neben Software und Hardware bieten wir auch umfassenden Service in Form von Beratung, Projektmanagement, Schulung und Kundensupport.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ZMI GmbH
Adolf-Kolping Straße 11
97725 Elfershausen
Telefon: +49 (9704) 60392-100
Telefax: +49 (9704) 60392-200
http://www.ZMI.de

Ansprechpartner:
Jonathan Martin
Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: +49 (9704) 60392-100
Fax: +49 (9704) 60392-200
E-Mail: j.martin@ZMI.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel