ZenaTech Inc. (NASDAQ: ZENA) (FWB: 49Q) (BMV: ZENA) („ZenaTech“), das auf KI-gestützte Drohnenlösungen (auf Basis Künstlicher Intelligenz), Drone-as-a-Service-Lösungen (DaaS), Software-as-a-Service-Lösungen (SaaS) für Unternehmen sowie Quantencomputing-Lösungen spezialisiert ist, gibt heute bekannt, dass seine Tochtergesellschaft ZenaDrone beabsichtigt, ein Patent anzumelden und den Einsatz der Technologie zur Drohnenabwehr zu beschleunigen, die auf der Vorzeige-Drohnenplattform des Unternehmens, ZenaDrone 1000, installiert werden soll, um dem neuen Dekret nachzukommen. Die Technologie zur Drohnenabwehr bezieht sich auf Instrumente oder Systeme, die unbefugte oder gefährliche Drohnen erkennen, verfolgen oder unschädlich machen können, um Menschen, Eigentum und den Luftraum zu schützen.

Die entsprechende Technologie von ZenaDrone wurde bereits im letzten Jahr entwickelt, dann jedoch ausgesetzt, da das Unternehmen andere kommerzielle und Verteidigungsanwendungen priorisierte. Die jüngste Richtlinie hinsichtlich der Drohnenabwehr, die in dem Dekret des Weißen Hauses vom 6. Juni 2025 mit dem Titel „Restoring American Airspace Sovereignty” enthalten ist, hat jedoch die Dringlichkeit und Bedeutung der Markteinführung wirksamer Lösungen zur Drohnenabwehr deutlich gemacht. Um dem nachzukommen und um die steigende nationale und internationale Nachfrage zu decken, beschleunigt ZenaDrone seine Entwicklungs- und Kommerzialisierungsbestrebungen.

„Wir haben unser Drohnenabwehrsystem mit Blick auf zukünftige Bedrohungen entwickelt und das Dekret hat deutlich gemacht, dass es nun an der Zeit ist zu handeln“, sagte Dr. Shaun Passley, CEO von ZenaTech. „Durch die Integration dieser Technologie in die ZenaDrone 1000 sind wir in der Lage, dringende Sicherheitsanforderungen mit einer intelligenten, autonomen Luftverteidigungsplattform zu erfüllen und als Anbieter von sicheren, vertrauenswürdigen und einsatzbereiten Lösungen wahrgenommen zu werden.“

Das Unternehmen wird seine Technik- und Verteidigungsteams unverzüglich erweitern, um Forschung und Entwicklung, Tests und den Einsatz zu beschleunigen. Die verbesserte ZenaDrone 1000 wird über Funktionen zur Echtzeit-Erkennung und -Neutralisierung von Bedrohungen verfügen und ist somit eine praktikable Lösung für den Einsatz in den Bereichen Militär, innere Sicherheit und Schutz kritischer Infrastrukturen.

Das jüngste Dekret – eine von zwei historischen Richtlinien, die am 6. Juni 2025 bekannt gegeben wurden – sorgt für einen Boom bei US-Drohnenunternehmen, zumal sie die Nachfrage nach Technologien zur Drohnenabwehr fördert, notwendige Bundesstandards für die sichere Integration in den Luftraum festlegt und in den USA hergestellten Systemen Vorrang gegenüber ausländischen Alternativen gewährt.

Die ZenaDrone 1000 ist eine multifunktionale autonome KI-Drohne, die als 12 mal 7 ft großer Oktokopter mit Drehflügeln für kommerzielle Anwendungen, einschließlich Überwachung, Inspektion und Präzisionslandwirtschaft, sowie zu Verteidigungszwecken konzipiert wurde. Sie verfügt über ein patentiertes faltbares Flügeldesign, kann bis zu 40 kg (88 lbs) Nutzlast tragen und bis zu einer Stunde lang fliegen, bevor sie an ihrer Dockingstation aufgeladen werden muss. Sie kann mit einer Vielzahl von Wärmebild-, LiDAR- oder Multispektralsensoren ausgestattet werden, um Echtzeit-ISR- (Intelligence, Surveillance and Reconnaissance)-, Grenzschutz- und andere Verteidigungsanwendungen zu ermöglichen.

Über ZenaTech

ZenaTech (Nasdaq: ZENA) (FWB: 49Q) (BMV: ZENA) ist ein Technologieunternehmen, das auf KI-Drohnen, Drone-as-a-Service (DaaS), SaaS-Unternehmenslösungen und Quantencomputing für betriebsrelevante Geschäftsanwendungen spezialisiert ist. Seit 2017 nutzt das Unternehmen seine Expertise in der Softwareentwicklung und erweitert seine Fähigkeiten in der Entwicklung und Herstellung von Drohnen durch ZenaDrone, um eine Innovation und Verbesserung von Prozessen in den Bereichen Inspektion, Überwachung, Sicherheit, Compliance und Vermessung für Kunden zu erreichen. Mit Unternehmenssoftwarekunden, die Markenlösungen in den Bereichen Strafverfolgung, Gesundheit, Regierung und Industrie anwenden, und Drohnen, die in diesen Bereichen sowie in der Landwirtschaft, Verteidigung und Logistik eingesetzt werden, trägt das Lösungsportfolio von ZenaTech zu einer außergewöhnlichen Betriebseffizienz, Genauigkeit und Kosteneinsparungen bei. Das Unternehmen verfügt weltweit über sieben Niederlassungen in Nordamerika, Europa, Taiwan und den Vereinigten Arabischen Emiraten und wächst mit einem DaaS-Geschäftsmodell sowie einem globalen Partnernetzwerk.

Über ZenaDrone

ZenaDrone, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von ZenaTech, entwickelt und produziert autonome Drohnenlösungen für Unternehmen, die unter anderem von Software für maschinelles Lernen, KI, prädiktive Modellierung, Quantencomputing sowie anderen Software- und Hardware-Innovationen Gebrauch machen. Das Unternehmen wurde gegründet, um den Hanfanbau zu revolutionieren, und hat seinen Schwerpunkt inzwischen auf multifunktionale Drohnenlösungen für industrielle Überwachungs-, Kontroll-, Inspektions-, Tracking-, Prozessautomatisierungs- und Verteidigungsanwendungen ausgeweitet. Derzeit kommt die Drohne ZenaDrone 1000 bei Erntemanagementanwendungen in der Landwirtschaft und bei kritischen Feldfrachtanwendungen im Verteidigungssektor zum Einsatz. Die für Innenräume konzipierte Drohne IQ Nano wird für die Bestandsverwaltung und Sicherheitsanwendungen in Lager- und Logistiksektoren verwendet und IQ Square ist eine Indoor-/Outdoor-Drohne, die für die Landvermessung und Inspektionen im kommerziellen und Verteidigungssektor entwickelt wurde.

Ansprechpartner für weitere Informationen:

Für Unternehmen, Investoren und Medien:
Linda Montgomery
ZenaTech
312-241-1415
investors@zenatech.com

Für Investoren:

Michael Mason

CORE IR

investors@zenatech.com

Safe Harbor-Erklärung

Diese Pressemitteilung und die zugehörigen Kommentare des Managements von ZenaTech, Inc. enthalten „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der US- Bundeswertpapiergesetze und der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen den Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese zukunftsgerichteten Informationen beziehen sich auf künftige Ereignisse oder die künftige Leistung von ZenaTech und spiegeln die Erwartungen und Prognosen des Managements in Bezug auf das Wachstum, die Betriebsergebnisse, die Leistung sowie die Geschäftsaussichten und – möglichkeiten von ZenaTech wider. Solche zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Überzeugungen des Managements wider und basieren auf Informationen, die dem Management derzeit zur Verfügung stehen. In einigen Fällen sind zukunftsgerichtete Informationen an Begriffen wie „kann“, „wird“, „sollte“, „erwarten“, „planen“, „antizipieren“, „anstreben“, „ist/sind wahrscheinlich“, „glauben“, „schätzen“, „vorhersagen“, „potenziell“, „fortsetzen“ oder der Verneinung dieser Begriffe oder anderen vergleichbaren Begriffen zu erkennen, die zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen sollen. Zu den zukunftsgerichteten Informationen in diesem Dokument gehören unter anderem die Erwartungen von ZenaTech in Bezug auf Einnahmen, Ausgaben, Produktion, Betrieb, Kosten, Cashflow und künftiges Wachstum; Erwartungen in Bezug auf künftige Produktionskosten und -kapazitäten; die Fähigkeit von ZenaTech, Produkte wie derzeit geplant auf den Markt zu bringen, einschließlich der Drohnenprodukte ZenaDrone 1000 und IQ Nano; der voraussichtliche Barmittelbedarf von ZenaTech und der Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln; die Absicht von ZenaTech, das Geschäft und den Betrieb auszubauen, sowie das Ausführungsrisiko; Erwartungen in Bezug auf künftige Betriebe und Kosten; die Volatilität der Aktienkurse und die Marktbedingungen in den Branchen, in denen ZenaTech tätig ist; politische, wirtschaftliche, umweltbezogene, steuerliche, sicherheitsrelevante und andere Risiken, die mit der Tätigkeit in Wachstumsmärkten verbunden sind; regulatorische Risiken; ungünstige Publicity oder Verbraucherwahrnehmung; Schwierigkeiten bei der Vorhersage von Branchentrends; die Fähigkeit, Schlüsselpersonal einzustellen; die Wettbewerbsbedingungen der Branche und die Wettbewerbs- und Geschäftsstrategien von ZenaTech; ZenaTechs erwartete Geschäftsziele für die nächsten zwölf Monate; ZenaTechs Fähigkeit, zusätzliche Mittel durch den Verkauf von Eigen- oder Fremdkapital zu beschaffen; Investitionskapital und Marktanteile; die Fähigkeit, geplante Übernahmen abzuschließen; Veränderungen in den Zielmärkten; Marktunsicherheit; die Fähigkeit, zusätzliches Kapital zu beschaffen, auch durch die Notierung seiner Wertpapiere in verschiedenen Rechtsordnungen; Wachstumsmanagement (Pläne und Zeitplan für die Expansion); Patentverletzungen; Rechtsstreitigkeiten; geltende Gesetze, Vorschriften und alle Änderungen, die sich auf die Geschäftstätigkeit von ZenaTech auswirken.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.cawww.sec.govwww.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

Übermittelt durch das IRW-Press News-Service der IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH

Für den Inhalt der Mitteilung bzw. des Research ist alleine der Ersteller der Nachricht verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH
Wickepointgasse 13
A4611 Buchkirchen
Telefon: +43 (7242) 211930-11
Telefax: +43 (7242) 211930-10
http://www.IRW-Press.com

Ansprechpartner:
Simone Prey
Telefon: +43 (7242) 211930-11
E-Mail: office@ir-world.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel