Warum jetzt?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland 2026 bei 16 % – und damit weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt. Die Richtlinie der EU (2026/970) reagiert auf diese anhaltenden Ungerechtigkeiten: Im Juni 2026 trat die europäische Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft, mit dem Ziel, Lohndiskriminierung und geschlechtsspezifische Lohngefälle abzuschaffen.
Das bestehende deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) aus dem Jahr 2017 reicht dafür nicht mehr aus: Es gilt erst ab 200 Beschäftigten, enthält keine Berichtspflicht und sieht keine Sanktionen vor. Die EU-Richtlinie senkt die Schwellen deutlich, führt eine strukturierte Berichtspflicht ein und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu wirksamen Sanktionen.
Die vier zentralen Neupflichten im Überblick
Die Richtlinie bringt konkrete Handlungsaufträge für jede HR-Abteilung:
Erstens müssen Stellenanzeigen künftig Gehaltsangaben enthalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Bewerberinnen und Bewerbern vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsentgelt oder eine Entgeltspanne der ausgeschriebenen Stelle bereitzustellen.
Zweitens gilt ein erweitertes Auskunftsrecht: Mitarbeitende erhalten ein Auskunftsrecht über Vergütungskriterien und Vergleichswerte. Gehaltsgeheimnis-Klauseln in Arbeitsverträgen verlieren damit ihre Wirksamkeit.
Drittens greifen gestaffelte Berichtspflichten zum Gender Pay Gap: Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen jährlich berichten, Unternehmen mit 150 bis 249 Beschäftigten alle drei Jahre. Ab 2031 sind auch Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten betroffen.
Viertens gilt eine Handlungspflicht bei nachgewiesenen Gefällen: Unternehmen müssen bei einem Lohngefälle von über 5 %, das nicht objektiv begründet werden kann, in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen.
Beweislastumkehr und Sanktionen: Das Risiko des Abwartens
Wer ab 2026 keine sauberen Lohndaten vorweisen kann, riskiert empfindliche Bußgelder. Hinzu kommt eine Beweislastumkehr: Im Streitfall müssen Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt – nicht umgekehrt. Für HR bedeutet die neue Entgelttransparenzrichtlinie damit einen Paradigmenwechsel: vom bisherigen, eher reaktiven Auskunftsanspruch hin zu proaktiver Transparenz.
Transparenz als strategischer Vorteil
Wer die Pflicht als Chance begreift, hat die Nase vorn. Transparente und faire Vergütungssysteme schaffen Rechtssicherheit, steigern die Attraktivität als Arbeitgeber und stärken zugleich die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeitenden. Nur wenige Unternehmen sind aktuell vollständig vorbereitet: Global sehen sich laut Mercer lediglich 32 % der Unternehmen gerüstet, in Deutschland sogar nur 28 %. Wer jetzt handelt, verschafft sich damit einen messbaren Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte.
Factorial unterstützt Unternehmen auf dem Weg zur Compliance
Die Software von Factorial hilft dabei, alle Lohn- und Gehaltsdaten übersichtlich zu erfassen und auszuwerten – die zentrale Voraussetzung für jede Form von Entgelttransparenz. Ob Pay-Gap-Analysen, die Dokumentation von Vergütungskriterien oder die Vorbereitung gesetzlich geforderter Berichte: Mit Factorial lassen sich die Anforderungen der neuen Richtlinie strukturiert und revisionssicher umsetzen.
Für einen praxisnahen Einstieg hat Factorial außerdem einen kostenlosen Entgelttransparenz-Guide veröffentlicht, der Schritt für Schritt durch die wichtigsten Pflichten, Fristen und Umsetzungsstrategien führt – inklusive Tipps für klare Gehaltsstrukturen und eine objektiv begründbare Vergütungspolitik. Der Guide steht unter factorialhr.de/ebooks/entgelttransparenz kostenlos zum Download bereit.
Die Datenaufbereitung ist der zeitintensivste Teil: Pay-Gap-Analysen, dokumentierte Vergütungskriterien und angepasste Recruiting-Prozesse lassen sich nicht in wenigen Wochen aufbauen. Der richtige Zeitpunkt zum Starten ist daher jetzt.
Weiterführende Informationen zum Entgelttransparenzgesetz und zur EU-Richtlinie finden Sie unter factorialhr.de/blog/entgelttransparenzgesetz sowie factorialhr.de/blog/lohntransparenz.
Über Factorial
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