Kern des Vorschlags ist die Einführung einer Quote für erneuerbare Brennstoffe, die nicht bei den Gebäudeeigentümern, sondern bei den Inverkehrbringern gasförmiger und flüssiger Energieträger ansetzt. Diese sollen verpflichtet werden, jedes Jahr steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe in den Markt zu bringen. Der Ansatz orientiert sich am Stromsektor, in dem über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seit zwei Jahrzehnten kontinuierlich wachsende Anteile erneuerbarer Energien erreicht werden.
Der Vorschlag der vier Verbände soll mehrere Probleme gleichzeitig lösen: Verbraucher wären beim Heizungstausch nicht mehr gezwungen, selbst hohe erneuerbare Anteile zu erfüllen. Der bürokratische Aufwand würde sinken, erneuerbare Energieträger kämen verlässlich in den Markt, und Modernisierungen würden wirtschaftlich attraktiver, weil Effizienzgewinne nicht länger durch höhere Brennstoffkosten aufgezehrt werden.
Das Papier verweist zudem auf die Bedeutung des Wärmemarktes für die Klimaziele. 87 Prozent der heute betriebenen Heizungen nutzen gas- oder flüssige Energieträger, während der Absatz neuer Geräte 2024 um 46 Prozent eingebrochen ist. Die Verbände betonen daher die Notwendigkeit einer technologieoffenen Reform, die erneuerbare Brennstoffe einbindet und schnell Klarheit für Verbraucher und Marktteilnehmer schafft.
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