ZEUS® vereinfacht die Ermittlung des Anspruchs eines Beschäftigten auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beschäftigte erhalten im Krankheitsfall ihren Arbeitslohn durch den Arbeitgeber fortgezahlt. Die Lohnfortzahlung endet, wenn die Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen mehr als 42 Tage andauert. Diese Frist gilt pro Erkrankung im Betrachtungszeitraum. Treten mehrere Arbeitsunfähigkeitszeiträume auf, so werden Weiterlesen









