EU-Kommission stimmt deutscher Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen zu / Noch formelle Gesetzgebung erforderlich
Die EU-Kommission hat in einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen der Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen zugestimmt und die Vereinbarkeit der deutschen gesetzlichen Regelung mit dem europäischen Beihilfenrecht bestätigt, wie die Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp aus gut unterrichteten Kreisen in Berlin erfuhr. Weiterlesen







