Oberverwaltungsgericht bestätigt Fahrtenbuchauflage trotz Behördenfehlern und Täteridentifizierungsproblemen
In einem aktuellen Fall hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass ein Fahrzeughalter trotz möglicher Behördenfehler und Schwierigkeiten bei der Täteridentifizierung weiterhin verpflichtet ist, für zwölf Monate ein Fahrtenbuch zu führen. Dieses Urteil verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen, denen Fahrzeughalter bei Verkehrsdelikten Weiterlesen


