Inflationsausgleichsprämie für Zeitarbeitskräfte in der M+E-Industrie
Vollzeitbeschäftigte Zeitarbeitnehmer erhalten für Zeiten des Einsatzes in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie zusätzlich zum Arbeitslohn eine gemäß § 3 Nr. 11c EStG steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro. Darauf einigten sich jetzt die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), Weiterlesen






