Mehrweg muss ab 1. Januar 2023 angeboten werden
Nach der Novelle des Verpackungsgesetzes Anfang Juli 2022 wird ab 1. Januar 2023 das Angebot von Mehrwegalternativen für alle verpflichtend, die Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher in den Verkehr bringen. Dabei darf es beim Preis keinen Unterschied machen, ob sich die Kunden für Weiterlesen






