Erfolg für die politische Arbeit des B.KWK – unterjährige Inbetriebnahme von iKWK-Systemen jetzt problemlos möglich
Der B.KWK und die mit ihm kooperierenden Verbände freuen sich über die Regelung für iKWK-Systeme, die monatsweise Ermittlung des Pflichtanteils der innovativen Wärmeanteile rückwirkend zum 1. Dezember 2021 in Kraft treten zu lassen. Die Regelung sorgt für Planungs- und Investitionssicherheit Weiterlesen





