Allgemeinverfügung legt Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr fest
Die niedersächsische Corona-Verordnung sieht vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte, deren Inzidenz über 100 liegt, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu treffen haben; ab einer Inzidenz von 150 ist das Instrument der Ausgangssperre vorgesehen. Auf dieser Grundlage wird die Weiterlesen