Mit der Verordnung (EU) 2015/757 hat die Europäische Union die Grundlage dafür geschaffen, die CO2-Emissionen und Transportdaten von Hochseeschiffen zu erfassen. Als akkreditierte Prüfstelle unterstützt TÜV SÜD die Schifffahrtsunternehmen mit der Überprüfung und Verifizierung von Monitoringkonzepten und Emissionsberichten.

Die Verordnung (EU) 2015/757 für Monitoring, Reporting und Verification (MRV) betrifft alle Hochsee­schiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 5.000, die Güter oder Personen gewerblich befördern und einen Hafen im Hoheitsgebiet eines EU-Staates nutzen. Für jedes dieser Schiffe müssen die Schifffahrts­­­unter­­nehmen ein Monitoringkonzept erstellen, das die Methodik zur systematischen Erfassung von CO2-Emissionen und Transportdaten beschreibt. Nach dieser Methodik müssen die CO2-Emissionen und Transportdaten jährlich in einem Emissionsbericht erfasst werden. Die Prüfung der Monitoringkonzepte und die Verifizierung der Emissionsberichte erfolgt durch eine akkreditierte Prüfstelle, die durch Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung der Europäischen Kommission und dem Flaggenstaat die ordnungsgemäße Berichterstattung bestätigt.

„Als akkreditiertes Prüfunternehmen nach DIN EN ISO 14065 bieten wir den Schifffahrts­unternehmen eine unabhängige Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnung“, sagt Johann Schmidt, Leiter der Verifizierungsstelle / VS-THG der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Die Leistungen umfassen die Prüfung von Monitoringkonzepten und die Verifizierung von Emissionsberichten und Transportdaten oder die Unterstützung bei der Zusammenstellung und Bewertung von Monitoringkonzepten und Emissionsberichten. Zudem ist TÜV SÜD als Messinstitut nach DIN EN ISO 17025 für alle messtechnischen Aufgaben und die Prüfung und Kalibrierung von direkten Emissionsmessungen akkreditiert.

Wichtige Fristen in 2017 und 2018

Nach Aussage von Johann Schmidt müssen die Schifffahrtsunternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen einige wichtige Fristen beachten. Die Entwicklung der Monitoringkonzepte für alle Schiffe muss bis 31. August 2017 vorliegen und die Prüfung und Konformitätsbescheinigung durch eine akkreditierte Prüfstelle bis 31. Dezember 2017 abgeschlossen sein. „Die Datenerfassung startet am 1. Januar 2018“, so der TÜV SÜD-Experte. „Die Emissionsberichte müssen erstmals zum 30. April 2019 und danach in jährlichen Abständen vorgelegt werden.“

TÜV SÜD hat umfangreiche Erfahrungen bei der Verifizierung von Emissionen und der Prüfung von Emissionsberichten. Die Experten prüfen rund 15 Prozent der stationären Anlagen in Deutschland und sind damit eine der größten deutschen Verifizierungsstellen. Als einer der führenden internationalen Prüf- und Zertifizierungsdienstleister mit rund 24.000 Mitarbeitern an 800 Standorten bietet TÜV SÜD ein weltweites Kompetenznetzwerk für die Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/757 und die damit zusammenhängenden Aufgaben.

Weitere Informationen zur Verordnung (EU) 2015/757 und zu den Leistungen von TÜV SÜD in diesem Bereich gibt es unter www.tuev-sued.de/klimaschutz.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 24.000 Mitarbeiter sorgen an 800 Standorten in über 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de

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