
Sparkasse KölnBonn zahlt Anlegerehepaar knapp 40.000 Euro zurück
Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Sparkasse KölnBonn zur Rückabwicklung der Beteiligung an einem Schiffsfonds. Vorgeworfen wurde den Bankberatern fehlerhafte Beratung und die fehlende Aufklärung über Provisionen. Die Vorgeschichte: Die Eheleute aus Erftstadt hatten 2006 bei einem Anlageberater der Sparkasse KölnBonn Weiterlesen