Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP), erklärt zum heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz:

„Es kann und darf nicht sein, dass im geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Zeitarbeitsbranche wieder einmal ausgeschlossen und damit benachteiligt werden soll. Das Verbot für die Zeitarbeit, Arbeitnehmer im Nicht-EU-Ausland zu rekrutieren, ist diskriminierend und angesichts von Fachkräftemangel und digitalem Wandel nicht förderlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Denn die Zeitarbeitsbranche könnte eine wichtige Drehscheibenfunktion übernehmen: Zum einen könnten die Personaldienstleister für kleine und mittelständische Unternehmen, die dazu selbst nicht in der Lage sind, die Rekrutierung im Ausland übernehmen. Und zum anderen könnten die Zeitarbeitsunternehmen den beim digitalen Wandel dringend benötigten IT-Fachkräften aus Drittstaaten, die jedoch des Öfteren im Projektbereich nur für kürzere Zeit gebraucht werden, eine langfristige Beschäftigungsperspektive in Deutschland bieten.

Deshalb muss die Fachkräftezuwanderung für die Zeitarbeit geöffnet und die diskriminierende Sonderregelung für die Branche abgeschafft werden. Der BAP fordert im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Streichung dieser Sonderbestimmung in Paragraph 40 des Aufenthaltsgesetzes.“

Über Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)

Über den BAP:
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist die führende Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000 Mitglieder mit über 4.600 Personaldienstleistungsbetrieben organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter www.personaldienstleister.de.

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