Energiewende: der Übergang von fossiler zu regenerativer Energieversorgung. Diese Verlagerung wirkt sich auf den Netzanschluss aus. Netzanschluss bedeutet die Verbindung der Energie produzierenden Anlage mit dem Stromnetz. Statt weniger große Kraftwerke, die konstant Mengen ins Netz liefern, ist das Netz nun mit vielen Kraftwerken verbunden. Das macht eine Änderung der Technischen Regel VDE-AR-N-4110 nötig. Diese Verordnung beinhaltet die für Deutschland gültigen Vorgaben der EU-Verordnung und tritt zum 27. April 2019 novelliert in Kraft. TÜV Rheinland bietet Zertifizierungen nach den neuen Vorgaben an.

Herstellererklärung notwendig

„Hersteller von Erzeugungseinheiten müssen eine Bescheinigung vorlegen, dass ihre Einheiten schwerwiegende Frequenzänderungsraten durchlaufen können“, erklärt Alf Assenkamp, Teamleiter für Netzanschluss bei TÜV Rheinland. Alle Erzeugungseinheiten, die für das Mittel- oder Hochspannungsnetz zertifiziert werden sollen, benötigen diese Herstellererklärung. Darin bestätigt der Hersteller, dass die Anlage Frequenzschwankungen aus dem Stromnetz von zwei Herz pro Sekunde ohne Netztrennung verkraften kann.

Monitoring verpflichtend

Des Weiteren betrifft Anlagen-Errichter von individuell ausgelegten Anlagen, wie beispielsweise speziell geografisch ausgerichtete Wasserkraftwerke, eine weitere Änderung. Jede dieser Anlagen muss einzeln zertifiziert werden. „Für das Anlagenzertifikat im Einzelnachweisverfahren ist ein Monitoring verpflichtend“, berichtet Assenkamp. Über fünf Jahre müsse ein Störschreiber installiert werden, um eventuelle Störungen aufzuzeichnen.

„Diese und zusätzliche Änderungen der Regelwerke stellen Hersteller und Betreiber vor große Herausforderungen“, fasst Assenkamp zusammen. Die Flut von zu bearbeitenden Dokumenten sowie die veränderten Bedingungen führe zu Unsicherheiten der Verantwortlichen. TÜV Rheinland unterstützt Hersteller und Betreiber mit Messungen, Berechnungen und Zertifizierungen für einen sicheren Netzanschluss.

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