Besondere Fahrzeuge erfordern besonderes Know-how – auch bei der Vorbereitung zur Straßenzulassung in Deutschland. Ob Tuning-Objekte, Oldtimer, spezielle Importfahrzeuge oder die sogenannten So-Kfz als Sonderfahrzeuge, für die es keine Typgenehmigung gibt: Um sie hierzulande erstmalig zulassen zu können, ist eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen „Technischen Dienst“ erforderlich. Dabei steht TÜV Rheinland allen Kfz-Betrieben und Privatpersonen mit seiner langjährigen Erfahrung bundesweit zur Seite: Die Prüforganisation bietet Voll-, Teil-, und Änderungsabnahmen flächendeckend in Deutschland an. In mehr als 150 Prüfstellen widmen sich die amtlich anerkannten Sachverständigen und die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes von TÜV Rheinland diesen speziellen Abnahmen.

Falls es die baulichen Gegebenheiten zulassen, prüfen die Gutachter von TÜV Rheinland die Fahrzeuge auch direkt in Werkstätten und Autohäusern. „Kfz-Betriebe und Autofans investieren viel Herzblut und Arbeit in spezielle Fahrzeuge. Uns als Auto-Enthusiasten begeistert das immer wieder aufs Neue“, erklärt Hermann Jacobs, Leiter Technischer Dienst bei TÜV Rheinland. „Deshalb finden wir es sehr spannend, Kfz-Profis und Liebhaber mit unserem Know-how zu unterstützen und seltene Fahrzeuge auf die Straße zu bringen.“

Gutachten für Tuning, Import, Oldies und Einzelstücke

Je individueller die Fahrzeuge, desto wahrscheinlicher die Notwendigkeit einer Abnahme. Werden beispielsweise Tuning-Fahrzeuge mit Teilen ausgestattet, für die kein Prüfzeugnis (volkstümlich ABE genannt) vorliegt, benötigt das Fahrzeug gemäß § 19.2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ein Gutachten, mit dem der Halter oder der Tuning-Betrieb bei der Straßenverkehrsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragen kann. Liegen Prüfzeugnisse für die eingebauten Teile vor, ist oft lediglich eine Änderungsabnahme gemäß § 19.3 StVZO notwendig – auch bekannt als Anbaubegutachtung.

Auch Importfahrzeuge ohne EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (COC-Papiere, Certificate of Conformity) oder EG-Typgenehmigung müssen meist zur Vollabnahme nach § 21 StVZO oder § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung antreten. Die Experten von TÜV Rheinland erstellen ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Sie stellen sicher, dass ein Importfahrzeug alle rechtlichen Vorschriften erfüllt und zulassungsfähig ist.

Gleiches gilt für historische Kraftfahrzeuge auf vier Rädern. Ganz gleich, ob es sich um einen Scheunenfund, ein importiertes Fahrzeug, ein lange abgemeldetes Restaurationsobjekt oder ein Unikat ohne Papiere handelt: Häufig ist eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich. Wichtiger Mehrwert für Restaurateure und Oldtimer-Eigner ist das auf historische Fahrzeuge spezialisierte Competence Center Classic Cars von TÜV Rheinland, in dem erfahrene Spezialisten arbeiten.

Bei sonstigen Kraftfahrzeugen mit individueller Konfiguration ist die Vollabnahme ohnehin die Regel. Auch hier stehen die Experten von TÜV Rheinland den Um- und Aufbauherstellern mit jahrelanger Erfahrung professionell zur Seite.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit fast 150 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel