Das Transparenzregister soll Geldwäsche bekämpfen, weil es die Besitzverhältnisse und die handelnden Personen in Unternehmen offenlegt. Für die Betriebe bedeutet die Eintragungspflicht mehr Bürokratie. Viele haben sie bisher ignoriert. Doch nun hagelt es Bußgeldbescheide. Rechtsanwalt und Steuerberater Andreas Hintermayer von Ecovis in München kennt alle Details, weiß, was zu tun ist und wie sich Bußgelder abwehren lassen.

Was ist das Transparenzregister, seit wann gibt es das und was soll es bringen?

Andreas Hintermayer: Das Transparenzregister gibt es seit 2017. Es soll Geldwäsche bekämpfen helfen. Die Eintragungen zeigen, wer hinter einem Unternehmen steht. Für normale Unternehmer ist der Aufwand derzeit enorm, aber auch für uns als Berater. Letztlich lagert der Staat hier Polizeiarbeit auf die Unternehmer und uns Berater aus. Ob sich damit schwarze Schafe finden lassen, bezweifle ich. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Al Capone wurde ja auch nicht wegen Mord verurteilt, sondern wegen Steuerhinterziehung.

Welche Unternehmen müssen sich eintragen?

Andreas Hintermayer: Alle Gesellschaften außer den GbRs. Zudem alle Vereine, alle Stiftungen und Genossenschaften sowie Trusts

Bis wann muss ein Unternehmen die Eintragung vornehmen?

Andreas Hintermayer: Sofort! Denn die Termine sind längst verstrichen. Seit Ende 2019 werden Bußgeldverfahren eröffnet. Unsere Mandanten bekommen aktuell Anhörungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Das kennt man vielleicht, weil man schon mal bei Rot über die Ampel gefahren ist. Wer sich nicht eingetragen hat, bekommt vom Bundesverwaltungsamt ein Bußgeld aufgebrummt. Wer noch keine Post bekommen hat, hatte bisher Glück. Auf lange Sicht wird man an einer Eintragung nicht vorbeikommen.

Welche Angaben sind gefragt? Wer hat es leicht und bei wem ist es kompliziert?

Andreas Hintermayer: Einzutragen sind einmalig die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens. Das sind die Eigentümer oder Personen, die ein Unternehmen kontrollieren. Also Personen, die mehr als 25 Prozent der Anteile halten. Falls sich etwas ändert, muss man das ebenfalls melden, sonst reicht die einmalige Eintragung. Die Daten, die sowieso bereits zum Beispiel im Handelsregister stehen, werden automatisch übernommen. Bei einer normalen GmbH muss daher für gewöhnlich nichts gemeldet werden. Bei Aktiengesellschaften gibt es keine öffentlichen Aktionärsregister. Daher müssen wirtschaftlich Berechtigte gemeldet werden. Etwas anderes gilt nur, wenn kein Aktionär mehr als 25 Prozent der Anteile hält. Bei GmbH & Co. KGs ist die Rechtslage derzeit leider noch ungeklärt. Das Bundesverwaltungsamt vertritt hier eine sehr restriktive Ansicht, sodass Kommanditisten, die mehr als 25 Prozent Anteile an der Gesellschaft halten, sicherheitshalber gemeldet werden sollten. Für Stiftungen gibt es keine offiziellen Register. Daher muss hier stets eine Meldung erfolgen. Dies gilt auch für gemeinnützige Stiftungen.

Welche Kosten kommen auf die Unternehmer zu?

Andreas Hintermayer: Die Eintragung selbst ist kostenlos. Nur das Führen des Registers kostet pro Gesellschaft 4,80 Euro pro Jahr. Die Rechnungen bekommen die Unternehmer vom Bundesanzeiger Verlag, unabhängig davon, ob eine Meldung erfolgt ist oder nicht.

Können sich Unternehmen auch von ihrem Anwalt oder Steuerberater eintragen lassen?

Andreas Hintermayer: Grundsätzlich ja. Der Berater braucht dafür nur einen Auftrag, also eine Vollmacht.

Was passiert, wenn man sich nicht einträgt oder es vergessen hat?

Andreas Hintermayer: Das kann teuer werden. Wir hatten schon unterschiedlichste Fälle mit Bußgeldern zwischen 50 Euro und 12.000 Euro. Gegen den Bescheid haben wir Einspruch eingelegt und unser Mandant musste zum Glück nichts bezahlen.

Aktuell sind wohl Betrugsmails im Umlauf?

Andreas Hintermayer: Ja, ich habe E-Mails gesehen, die wie ein offizielles Schreiben aussehen. Darin bieten die Betrüger scheinbar einen Eintragungsservice an. Ich empfehle, auf solche Mails nicht zu reagieren. Die Eintragung kann jeder selbst vornehmen unter www.transparenzregister.de

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