Die Tarifglättung für die Land- und Forstwirtschaft hat für viele Diskussionen gesorgt und stand immer unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU. Nach intensiven Gesprächen hat man sich nun auf eine zu duldende Beihilfe statt der Zwangsglättung geeinigt. Die Beihilfe ist auf Antrag zu gewähren.

Die Tarifermäßigung ist auf drei Betrachtungszeiträume von jeweils drei Jahren von 2014 bis 2022 befristet. Sie kommt jeweils im dritten Jahr eines Betrachtungszeitraums ins Spiel und wird in den Steuerbescheiden für 2016, 2019 und 2022 ermittelt. In einer Schattenberechnung werden dabei die bislang erfassten land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte eines Betrachtungszeitraums gleichmäßig über die jeweiligen drei Veranlagungszeiträume verteilt. Dann wird die sich daraus ergebende fiktive Gesamtsteuer auf die Einkünfte mit den in den einzelnen Jahren bereits bezahlten Einkommensteuern verglichen.

Ergibt sich eine geringere Progressionswirkung, wird der Landwirt in Höhe des Differenzbetrags bei der Steuerfestsetzung für das dritte Jahr entlastet. Der Differenzbetrag reduziert so Steuernachzahlungen oder führt zu Steuererstattungen. Nachzahlungen sind ausgeschlossen. „Wer von der Regelung profitiert, muss aber einen entsprechenden Ermäßigungsantrag beim Finanzamt einreichen“, erläutert Ines Wollweber, Steuerberaterin bei Ecovis in Niesky. „Wie dieser Antrag aussieht, wissen wir allerdings noch nicht.“

Bei Verlustbetrieben ist vor der Antragstellung eine Besonderheit zu beachten. Bei der linearen Verteilung dürfen sich Verluste nicht doppelt auswirken. „Daher hat der Gesetzgeber eine Einschränkung des Verlustrücktrags vorgesehen, damit die Verluste im jeweiligen Betrachtungszeitraum verbleiben“, erklärt Wollweber.

Ines Wollweber, Steuerberaterin bei Ecovis in Niesky

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 75 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel