Kurzarbeitergeld auf 21 Monate verlängert
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes (KUG) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf KUG bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, auf 21 Monate. Eine entsprechende Regelung ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am Weiterlesen