Der Landtag hat heute auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion die Frage von Fahrverboten in der Landeshauptstadt Stuttgart debattiert. Die Landesregierung hat sich zudem an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mit der Bitte gewandt, das Gerichtsverfahren zur 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart coronabedingt ruhen zu lassen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) unterstützt dieses Vorgehen der Landesregierung.

„Von einer belastbaren Prognose, wie sich die Emissionswerte in Stuttgart entwickeln werden, kann momentan keine Rede sein. Wir haben daher Verständnis dafür, abzuwarten, bis sich die Verkehrssituation wieder normalisiert hat – abgesehen von wetterbedingten Einflussfaktoren. Auf Basis der dann vorliegenden Werte muss in der Folge schnellstmöglich eine Entscheidung getroffen werden, um die Hängepartie um mögliche Fahrverbote für Euro 5-Diesel zu beenden und für Klarheit zu sorgen“, so BWHT-Hauptgeschäftsführer Oskar Vogel.

Dabei muss auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan für Reutlingen vom 27. Februar berücksichtigt werden. Es hat den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in den Mittelpunkt gestellt und Klarheit für viele Kommunen geschaffen. Demzufolge kann bei absehbarer Einhaltung der Grenzwerte auf Basis einer soliden Prognose auf Fahrverbote verzichtet werden kann.   

„Wir fordern daher erneut, dass die Landesregierung angesichts dieses Urteils auch für Stuttgart ihren Ermessenspielraum nutzt und hier keine zonalen Fahrverbote für Euro 5-Diesel ausspricht“, betont Vogel.

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