Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen finanzielle Unterstützung, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen waren aber dennoch ihr Ausbildungsniveau aufrechterhalten oder gar erhöhen. Die Antragsstellung der Ausbildungsprämie ist ab sofort über die Arbeitsagentur möglich. Die Handwerkskammer Region Stuttgart steht Handwerksunternehmen bei der Antragsstellung beratend zur Seite und stellt die erforderlichen Bescheinigungen aus.

„Corona darf keine Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen werden“, appelliert Dr. Bernd Stockburger, Geschäftsführer Berufliche Bildung bei der Handwerkskammer Region Stuttgart. Die staatliche Prämie für Unternehmen, die jungen Menschen trotz finanzieller Einbußen durch die Corona-Pandemie die Chance auf eine Lehre ermöglichen, sei ein wichtiger Schritt, um die Krise nach der Krise zu verhindern und Fachkräfte für die Branche zu erhalten. „Für die über 4.000 Ausbildungsbetriebe des Stuttgarter Kammerbezirks bieten die Zuschüsse nicht nur finanzielle Entlastung, sondern sind zugleich ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung“, fasst Stockburger zusammen.

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sieht 410 Millionen Euro für die Maßnahmen der ersten Förderrichtlinie vor. Diese enthält Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die – obwohl sie die Corona-Pandemie stark getroffen hat – ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gibt es, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt und Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Unternehmen übernehmen. Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gelte auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.

Die Unterlagen zur Antragsstellung stehen ab sofort auf der Internetseite der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de zur Verfügung. Die Anträge sind bei der Agentur für Arbeit zu stellen, die Handwerkskammer informiert ihre Mitgliedsbetriebe über die Inhalte und Fördervoraussetzungen der Ausbildungsprämie und stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Bescheinigungen aus.

Eine Übersicht über alle weiteren Informationen zur Ausbildungsprämie gibt es auf der Website der Handwerkskammer unter: www.hwk-stuttgart.de/ausbildungspraemie

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