In einer informellen Videokonferenz verständigten sich gestern die Energieminister der EU über den Stand der Klimaschutzbemühungen und Möglichkeiten zur weiteren Treibhausgasreduktion. Die Erhöhung des Ziels einer CO2-Reduktion um 55 % bis 2030 sei realistisch. Dabei spielt u.a. die Steigerung der Energieeffizienz eine wichtige Rolle. Die Effizienzdienstleistung Contracting ist prädestiniert für die Umsetzung.

EU-Energiekommissarin Kadri Simson und auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der die Konferenz im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft leitete, betonten neben den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien die Wichtigkeit der Steigerung der Energieeffizienz zum Erreichen des erhöhten EU-Klimaziels.

Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Wir begrüßen die geplante Verschärfung des EU-Klimaziels und die genannte Wichtigkeit der Energieeffizienz. Allerdings ist es jetzt dringend erforderlich, auch konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Seit Jahren wird zwar immer wieder die Wichtigkeit der Energieeffizienz betont, dabei haben sich die Rahmenbedingungen für Effizienzdienstleistungen nicht verbessert.“

Beispielsweise ist eine Überarbeitung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) dringend erforderlich. In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß WärmeLV müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.

Diese bestehende Gesetzeslage zur Umstellung auf Wärmelieferung stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Dieses besteht darin, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich entsprechend der Vorgaben der WärmeLV angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden. Der VfW fordert daher eine entsprechende Novellierung der WärmeLV.

Weitere Informationen sind auf www.energiecontracting.de erhältlich.

Was ist Contracting?
Beim Contracting übernimmt ein Energiedienstleister die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie. Der Auftrag kann die Lieferung von Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder andere Formen von Energie umfassen. Der Bezug von Energie über einen Dritten (Contractor) kann für den Kunden (Contractingnehmer) verschiedene Vorteile haben. Zum Beispiel, dass keine Investitionen in die Energieanlage getätigt werden müssen und die freiwerdenden Investitionen an anderer Stelle verwendet werden können. Außerdem können ökologische und ökonomische Potenziale freigesetzt werden, welche vom Immobilieneigentümer unter Umständen nicht genutzt werden. Energieliefer-Contracting, Einspar-Contracting, Finanzierungs-Contracting und das technische Anlagenmanagement sind die üblichen Contractingvarianten.

Über den Verband für Wärmelieferung e.V.

Der VfW ist die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen und bündelt die Interessen von mehr als 250 Mitgliedsunternehmen. Ziel des Verbands, der 1990 in Hannover gegründet wurde, ist die Förderung von Energiedienstleistungenfür einen nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutz. Der VfW berät nicht nur Contractoren, sondern auch Kunden und Mieter, bei Fragen rund um das Thema Contracting. Zur Verbreitung und Durchsetzung dezentraler Energiedienstleistungen in Politik und Öffentlichkeitunterstützt der VfW Interessenten mit Praxishilfen und Schulungen und engagiert sich, damit die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband für Wärmelieferung e.V.
Lister Meile 27
30161 Hannover
Telefon: +49 (511) 365900
Telefax: +49 (511) 3659019
http://www.vfw.de

Ansprechpartner:
Tobias Dworschak
Geschäftsführer
Telefon: +49 (511) 36590-0
E-Mail: tobias.dworschak@vfw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel