Seit dem 1. Dezember können Handwerker eine Meistergründungsprämie beantragen. Diese erhalten Jungmeister, die innerhalb von 24 Monaten nach bestandener Prüfung einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen. Die Prämie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen der L-Bank ausgezahlt. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent und kann bis maximal 10.000 Euro gewährt werden.

„Die Einführung der Meistergründungsprämie durch die Landesregierung ist das richtige Signal an unsere Jungmeiste/-innen, die auch in diesem Jahr wieder zahlreich ihre Meisterprüfungen abgelegt haben“, so Kammpräsident Joachim Wohlfeil. Die Absolventen profitieren so nicht nur von den kostenfreien Gründungsberatungen der Kammer, sondern erhalten auch finanzielle Unterstützung vom Land für ihr Vorhaben.

Für Wohlfeil ist die Gründungsprämie ein wichtiger Schritt für die Fachkräftesicherung in der Region und im Handwerk. Im Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe stehen bei den meisterpflichtigen Betrieben mehr als 3.000 potentielle Betriebe aus Altergründen in den nächsten 10 Jahren zur Übergabe an.

Mehr Infos zur Prämie finden sich unter:
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