Das Gebäudeenergiegesetz ist zum 1.11.2020 inkraft getreten und nun verpflichtend für die Ausgestaltung der Gebäudeenergieversorgung in Neubauten und im Bestand. Grundsätzlich ist dieses Gesetzt im Kontext des Klimaschutzprogramms 2030 und des Klimaschutzplans 2050 zu sehen. Strukturell erfolgt eine Vereinigung

  • des Energieeinspargesetzes EnEG,
  • der Energieeinsparverordnung EnEV und
  • des ErneuerbareEnergienWärmegesetzes EEWärmeG

zu einem neuen Gebäudeenergiegesetzes GEG 2020. Anlass bietet zum einen die EU-Gebäuderichtlinie, die Anforderungen an Neubauten ab 2019/2021 richtet. Weiterhin sollen bisher bestehende Diskrepanzen aus der EnEV und dem EEWärmeG ausgeräumt werden.
Seminarinhalt bilden die Inhalte des neuen Gebäudeenergiegesetzes sowie die daraus resultierenden Änderungen gegenüber den bisher geltenden gesetzlichen Regelungen.
Insbesondere werden hier die Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten, die veränderten Regelungen für Bestandsbauten bei Gebäudeerweiterungen und Nutzungsänderungen und die Umstellung der Energieausweise thematisiert und anhand von Beispielen erläutert.

Ziel des Seminars ist die grundsätzliche Vermittlung der Inhalte des neuen Gebäudeenergiegesetzes sowie die Darstellung aller daraus resultierenden Änderungen mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis.
Gerne diskutieren wir Ihre Projekte, auch zusammen mit den anderen Teilnehmern. Bringen Sie Ihre Fragen mit!

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