Für erneuerbare Energieanlagen, für welche die bisherige EEG-Förderung ausläuft, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung aufgezeigt, wenn sie wie gewohnt den Strom bei ihrem Netzbetreiber einspeisen.

badenova unterbreitet den Stromerzeugern aus PV Anlagen ebenfalls ein Angebot: Durch eine Zusatzförderung erhalten sie mehr für ihren Strom als beim reinen Netzbetreibermodell.

Einzige Voraussetzung ist der Abschluss des badenova-Tarifs „Ökostrom Aktiv“.

Auslaufen der EEG-Förderung: In der Region Baden-Württemberg gibt es rund 2.300 Solaranlagen bei denen aktuell die Einspeisevergütung ausläuft. Was also tun, fragen sich momentan viele Eigentümer. In der vom 18. Dezember 2020 geänderten Fassung des „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) wurde der einfache, bestehende Weg der Stromeinspeisung beim örtlichen Netzbetreiber fortgeschrieben. Wer sich mit der neuen Einspeisevergütung, dem „Jahresmarktwert“, zufrieden gibt, muss nichts tun: Er erhält automatisch eine Vergütung je nach Marktlage. Das sind zirka zwischen 2 bis 4 Cent pro erzeugter und eingespeister Kilowattstunde. Abgezogen wird eine „Vermarktungs-pauschale“ von rund 0,4 Cent/kWh. Diese Regelung betrifft ausgeförderte PV Anlagen bis 100 Kilowatt.

Erhöhung des wirtschaftlichen Weiterbetriebs: Der regionale Energie- und Umweltdienstleister badenova begrüßt grundsätzlich die vereinfachten Regelungen der Netzbetreibereinspeisung, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf, um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb kleinerer PV-Anlagen weiter zu erhöhen. Die Kleinanlagen bis 10 kW machen im Netzgebiet von badenova über 90 Prozent aus.

badenova-Angebot: Mit seinem Angebot unterstützt badenova die Besitzer kleinerer Stromerzeugungsanlagen. Das Angebot sieht zusätzliche 4 Cent/kWh Strom zum einfachen Netzbetreiberangebot vor und ist mit dem Tarif „Ökostrom Aktiv“ gekoppelt. Dieser Tarif, den es seit Unternehmensgründung vor rund 20 Jahren gibt, basiert auf einem Fondsmodell: Aus Fondsbeträgen wurde der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen in der Region aktiv unterstützt. Ab sofort wird mit dem Fonds die Einspeisevergütung für Solar-Anlagenbetreiber bis 10 kWp installierter Leistung finanziert. Damit fördert badenova den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Solaranlagen durch eine zusätzliche Förderung. Das bedeutet, dass badenova jede von der Anlage produzierte und eingespeiste Strommenge mit zusätzlichen 4 ct/kWh vergütet. Für Solaranlagen über 10 kWp kann der Kauf eines Stromspeichers, um den Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu erhöhen, wirtschaftlich attraktiv sein. badenova berät hierzu und bietet passende Stromspeicher unterschiedlichster Größe an.

Musterrechnung für Kleinsolaranlagenbetreiber: Eine Beispielrechnung für den Besitzer einer Kleinsolaranlage mit 3 kWp installierter Leistung und einer Einspeisemenge von 2.700 kWh sieht wie folgt aus: Der Betreiber erhält über den Jahresmarktwert Solar (für das Beispiel wird der Wert aus 2020 genommen) 2,879 Cent/kWh. Abgezogen werden 0,4 Cent/kWh aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen Vermarktungspauschale. Beim badenova-Angebot erhält der Solaranlagenbesitzer 4 Cent obendrauf für jede eingespeiste Kilowattstunde. Das sind 175 Euro jährlich. (Einspeisevergütung im Jahr 2021: 2.700 kWh *(2,879 – 0,4 ct/kWh) + 2.700 kWh * 4 ct/kWh = 174,93 €. Vom Netzbetreiber kommen 66,93 Euro, von badenova 108 Euro.) Mit dem aktuellen Angebot unterstützt badenova den Weiterbetrieb alter Solaranlagen in der Region.

Trend zum Eigenverbrauch – Kombi der Modelle: Die wirtschaftlich attraktivste Möglichkeit ist es, den eigen erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Dass dies nicht immer zu 100 Prozent möglich ist, liegt auf der Hand. Es können z. B. bei der Musteranlage von 3 kWp Leistung 60 Prozent selbst verbraucht und die restlichen 40 Prozent eingespeist werden. Für diese erhält der Betreiber die neue Einspeisevergütung des Netzbetreibers und auf Wunsch den Förderzuschuss von badenova. Bei diesem Modell sind dies rund 70 Euro pro anno (26,77 Euro vom Netzbetreiber, 43,20 Euro von badenova). (Der Eigenverbrauch von 60 Prozent entspricht 1.620 kWh, die Einspeisemenge von 40 Prozent rund 1.080 kWh, wobei sich folgende Rechnung (wie oben) ergibt: 1.080 kWh *(2,879 – 0,4 ct/kWh) + 1.080 kWh * 4 ct/kWh = 69,97). Hinzu kommt eine Ersparnis durch den eigenverbrauchen Strom, dessen Preis je nach Tarif variiert. Zusätzlich entfällt mit der EEG-Novelle 2021 die bisherige Entrichtung der EEG Umlage auf den selbstverbrauchten Strom bei PV Anlagen bis 30 kWp installierter Leistung. Wer eine PV-Anlage besitzt, die größer als 30 kWp ist, bezahlt auf die Menge über 30 kWp die anteilige Umlage von 40 Prozent auf den eigenverbrauchten Strom.

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