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Zum Zwecke des Anlegerschutzes ist ein wesentliches Prinzip des Kapitalanlagerechtes die Trennung von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) und Verwahrstellen. Dabei nimmt die Verwahrstelle eine Kontrollfunktion gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) wahr. Einer der Bereiche mit dem höchsten Kontroll- und Abstimmungsbedarf in der Investmentbranche Weiterlesen