Autohandel wehrt sich gegen drohende Pleitewelle
Die Änderung des Gewährleistungsrechts zum 1. Januar 2022 steht bei der Bundesregierung kurz vor der Entscheidung. Dabei geht es vor allem um die Verschärfung der im Sachmängelrecht geltenden Beweislastumkehr. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Beweislastumkehr von sechs auf Weiterlesen





