Am Montag, den 20. September 2021 findet im baden-württembergischen Landtag eine Anhörung des Umwelt- und Energieausschusses zur geplanten Novelle des Klimaschutzgesetzes statt. Die Beratungs-grundlage bildet der Gesetzentwurf der Fraktion GRÜ-NE und der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg – Druck-sache 17/521. Als Experte geladen ist auch Verbands-direktor Prof. Dr. Gerd Hager, um aus regionalplaneri-scher Sicht die vorgesehenen Neuerungen zu bewer-ten. Die Gesetzesnovelle sieht beispielsweise vor, die Solarpflicht auf Dächern auszuweiten. Zusätzlich soll das Zwei-Prozent-Ziel gesetzlich verankert werden. Das bedeutet, dass eine Fläche größer als der Bodensee für die Windenergie und Freiflächensolaranlagen gesichert werden soll. „Angesichts der Flächenknappheit und der Nutzungskonkurrenzen in der Region Mittlerer Ober-rhein ist es eine Herausforderung für die Planungspra-xis.“, so Gerd Hager. Der Verbandsdirektor wird dem Landtag hilfreiche Anregungen präsentieren, wie die Gesetzesnovelle konkret geschärft werden kann, um die ambitionierten Klimaschutzziele der Landesregie-rung tatsächlich zu erreichen. Insbesondere wird er den Fokus darauf lenken, wie die Planungsträger von der Landesregierung unterstützt werden können, um die komplexen Planungsprozesse im Zusammenhang mit dem erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien zu vereinfachen. Gerd Hager ist zuversichtlich, dass das neue Gesetz mit den richtigen Weichenstellungen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klima-schutzziele leisten kann.
Der öffentliche Teil der Anhörung kann von der interes-sierten Öffentlichkeit am Montag ab 10 Uhr über einen Livestream im Internetauftritt des Landtags mitverfolgt werden: Landtag Baden Württemberg – Landtag Live (landtag-bw.de)
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