Präsident Müller: „Deutliche Fortschritte in den Genehmigungsverfahren

Die Bundesnetzagentur hat bis Ende 2022 für rund 5.000 Kilometer Stromleitungen einen Trassenkorridor festgelegt. Das sind mehr als zwei Drittel der Leitungskilometer in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Im Planfeststellungsverfahren wird für diese Leitungen nun der konkrete Verlauf innerhalb der Korridore bestimmt.

Der Stromnetzausbau ist zwingend erforderlich, um die Ziele der Energiewende zu erreichen. Die im Norden des Landes erzeugte erneuerbare Energie muss auch transportiert werden können“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir haben unsere Verfahren 2022 sehr intensiv vorangetrieben und werden sie in allen denkbaren Aspekten weiter beschleunigen. Jeder genehmigte Kilometer bringt uns beim Ausbau des Netzes voran.

Großteil der Leitungskilometer im Genehmigungsverfahren

Insgesamt sind für den Ausbau des Übertragungsnetzes rund 14.000 km Stromleitungen geplant. Die Bundesnetzagentur ist dabei für die Genehmigung von rund 7.300 km, also gut der Hälfte aller Leitungen, zuständig. Davon befanden sich bis Ende 2022 etwa 700 Kilometer im Bundesfachplanungsverfahren. 5000 Kilometer waren vor dem oder im Planfeststellungsverfahren. 230Kilometer waren genehmigt oder wurden bereits gebaut.

Informationen zu einzelnen Vorhaben sind unter www.netzausbau.de/vorhaben veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Stromnetzausbau

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht quartalsweise einen Monitoringbericht zum Fortschritt des Stromnetzausbaus. Der Bericht zum dritten Quartal 2022 wird bis Ende des Monats veröffentlicht unter: www.netzausbau.de/monitoring.  

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