–          Im Januar 2026 hat das Internationale Handelsgericht der Republik Singapur (Gericht in Singapur) den Antrag der Republik Polen auf Aufhebung des Schiedsspruchs gemäß dem Energiechartaabkommen (ECT) per Gerichtsbeschluss in vollem Umfang abgelehnt.

–          Nach dieser Ablehnung durch das Gericht wurde dem Unternehmen vom Gericht in Singapur ein Betrag in Höhe von rund 1,6 Millionen A$ zugesprochen, der von Polen zu bezahlen war und sämtliche Rechtskosten, die von GreenX im Zusammenhang mit seiner Verteidigung gegen den erfolglosen Antrag Polens auf Aufhebung des ECT-Schiedsspruchs geltend gemacht wurden, abdeckt.

–          Wie GreenX bestätigt, wurde der Gesamtbetrag von 1,6 Millionen A$ nunmehr von Polen zur Gänze beglichen.

–          Nachdem das Gericht in Singapur den Antrag Polens auf Aufhebung des Schiedsspruchs abgelehnt hat, bereitet das Unternehmen derzeit die Vollstreckungsmaßnahmen des ECT-Schiedsspruchs vor.

GreenX Metals Limited(ASX:GRX, LSE: GRX, GPW: GRX, FWB: A3C9JR) (GreenX oder Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen nach der Ablehnung des polnischen Antrags auf Aufhebung des ECT-Schiedsspruchs durch das Gericht in Singapur und der Zuerkennung von Kosten in Höhe von 1,6 Mio. A$ für die Verteidigung gegen das erfolglose Aufhebungsverfahren nun den vollständigen Betrag von 1,6 Mio. A$ von Polen erhalten hat.

Wie bereits mitgeteilt, wurde GreenX im Oktober 2024 eine Entschädigung in Höhe von rund 252 Millionen £ (519 Millionen A$ / 1,2 Mrd. PLN) zuzüglich Zinsen im Rahmen des bilateralen Investitionsabkommens (BIT) zwischen Australien und Polen zugesprochen, nachdem vom Schiedsgericht einstimmig festgestellt wurde, dass Polen seine Verpflichtungen aus dem BIT und dem ECT verletzt hatte.

Damals wurden dem Unternehmen gemäß dem ECT rund 183 Millionen £ (378 Millionen A$/900 Millionen PLN) zugesprochen (Zahlungen aus einem Schiedsspruch werden mit jenen aus dem anderen aufgerechnet).

Im Jahr 2025 reichte Polen beim Gericht in Singapur einen Antrag auf Aufhebung des ECT-Schiedsspruchs ein (nachdem es Ende 2024 bereits einen Antrag auf Aufhebung des BIT-Schiedsspruchs bei den Gerichten von England und Wales gestellt hatte). Die Anhörung zur Aufhebung des ECT-Schiedsspruchs fand im Juli 2025 vor dem Gericht in Singapur statt.

Im Januar 2026 wurde der Antrag Polens auf Aufhebung des ECT-Schiedsspruchs vom Gericht in Singapur per Gerichtsbeschluss in vollem Umfang abgelehnt.

Im Februar 2026 stellte GreenX beim Gericht in Singapur einen Antrag, Polen zur Erstattung der Kosten zu verurteilen, die dem Unternehmen durch die Verteidigung seiner Rechte im Aufhebungsverfahren entstanden waren, und die sich auf 1,6 Millionen A$ (bestehend aus 383.005 US$, 516.109 £ und 43.733 SGD) beliefen.

Im Anschluss an diesen Antrag erließ das Gericht in Singapur eine Anordnung, wonach Polen die 1,6 Millionen A$ zu bezahlen hat. Dieser Betrag wurde nun vollständig beglichen.

Polen hat beim Berufungsgericht der Republik Singapur (Berufungsgericht) Berufung eingelegt, um die Ablehnung des Erstantrags auf Aufhebung des ECT-Schiedsspruchs anzufechten. Diese Berufung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte vom Berufungsgericht behandelt; danach stehen Polen keine weiteren Rechtsmittel vor den Gerichten in Singapur mehr zur Verfügung. Die Hürde für den Erfolg eines Antrags auf Aufhebung vor den Gerichten in Singapur oder England ist sehr hoch. Die Anträge auf Aufhebung werden von den Gerichten in den allermeisten Fällen abgelehnt.

Das Unternehmen wird seine Schiedssprüche weiterhin verteidigen und den Markt gemäß seinen Offenlegungspflichten auf dem Laufenden halten.

ANFRAGEN
Ben Stoikovich
Chief Executive Officer

+44 207 478 3900
ir@greenxmetals.com

Kazimierz Chojna
Investor Relations – Polen

Kim Eckhof
Investor Relations – UK / Deutschland

Zukunftsgerichtete Aussagen

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Diese Pressemitteilung wurde vom Chief Executive Officer des Unternehmens, Herrn Ben Stoikovich, zur Veröffentlichung freigegeben.

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