Neue Regeln zur gekoppelten Lieferung bei Herkunftsnachweisen
Die Strompreiskompensation (SPK) entlastet stromintensive Unternehmen von den indirekten CO2 Kosten, die durch den Emissionshandel im Strompreis entstehen. Um diese Beihilfen zu erhalten, müssen die Betriebe ökologische Gegenleistungen erbringen. Eine Option ist, mindestens 30 % des gesamten Strombedarfs durch ungeförderten Weiterlesen
