Pflegekinder: Kein Kindergeld bei Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege eines Kindes begründet kein Pflegekindverhältnis und somit auch keinen Kindergeldanspruch (Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.02.2017, Az. 5 K 2087/16). Nur eine Unterbringung auf längere Dauer würde zu einem Anspruch auf Kindergeld für das Kind führen. Das Finanzgericht Köln Weiterlesen