4SC AG – Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)
Der Vorstand der 4SC AG (4SC, FSE Prime Standard: VSC) gibt bekannt, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten Weiterlesen






