Das Kabinett hat heute die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Ein wesentlicher Teil des Gesetzentwurfs ist die Erhöhung des Ausbauziels auf 20 Gigawatt (GW) bis zum Jahr 2030 und 40 GW bis 2040.

Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, kommentiert den Beschluss wie folgt:

„Wir begrüßen die lang erwartete Anhebung des Ausbauziels für Windenergie auf See auf 20 GW bis 2030. Der Gesetzgeber hat auch ein Ziel bis 2040 formuliert, was wir ebenfalls sehr positiv bewerten. Dies ist ein wichtiger Meilenstein zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland und Europa sowie für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wertschöpfung der Offshore-Windindustrie in Deutschland.

Ein Zubau der zusätzlichen Leistung von 5 GW darf nicht erst am Ende der Dekade, in den Jahren 2029 und 2030 umgesetzt werden, sondern muss frühzeitig realisiert werden und einen linearen Ausbau in den kommenden Jahren unterstützen. Damit kann ein Teil zur Milderung aktuell bestehender Probleme beim Ausbau der Erneuerbaren Energien geleistet werden und die bereits eingetretene Ausbaulücke beim heimischen Ausbau der Offshore-Windenergie abgemildert sowie bedrohte Arbeitsplätze gesichert werden.

Wie im Entwurf der Nationalen Wasserstoffstrategie – die es leider wieder nicht ins Kabinett geschafft hat – ausgeführt, ist die Offshore-Windenergie aufgrund der hohen Volllaststunden eine attraktive Technologie zur Erzeugung von grünem Wasserstoff. Eine verstärkte Ausweisung von Flächen, die für die Erzeugung von grünem Wasserstoff genutzt werden können, ist für die nationale Marktdurchdringung von Wasserstoff in Europa und Deutschland unverzichtbar.

Der Gesetzentwurf enthält neben der Anhebung des Ausbauziels aber auch kritische Punkte, die aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme zum Referentenentwurf noch nicht zufriedenstellend diskutiert werden konnten. Hier geht es um die Einführung einer zweiten Gebotskomponente sowie deren Umwandlung in einen Offshore-Netzausbaubeitrag.

Wir müssen endlich realisieren, dass Deutschland in einem Wettbewerb um große Investitionen steht! Die beim Offshore-Ausbau erfolgreichen Nachbarländer setzen stattdessen auf sogenannte Contracts for Difference, die Finanzierungskosten deutlich verringern. Eine europäische Harmonisierung wird hier notwendig sein.  

Des Weiteren gilt es, die im Gesetz geplanten Synchronisierungen im Netzausbau voranzutreiben, um zu vermeiden, dass sich der beschlossene Ausbau der Offshore-Kapazitäten durch fehlenden landseitigen Netzausbau verzögert.“

Über VDMA Power Systems

VDMA Power Systems ist ein Fachverband des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA e.V. Der Fachverband vertritt im In- und Ausland die Interessen der Hersteller von Windenergie- und Wasserkraftanlagen, Brennstoffzellen, Gas-/Dampfturbinen und -anlagen sowie Motorenanlagen. Für sie alle dient VDMA Power Systems als Informations- und Kommunikationsplattform für alle Themen der Branchen wie Energiepolitik, Gesetzgebung, Marktanalysen, Messen, Normung, Standardisierung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Über den VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

Der VDMA vertritt rund 3300 deutsche und europäische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Industrie steht für Innovation, Exportorientierung, Mittelstand und beschäftigt rund vier Millionen Menschen in Europa, davon mehr als eine Million allein in Deutschland.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
Lyoner Str. 18
60528 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 6603-0
Telefax: +49 (69) 6603-1511
http://www.vdma.org/

Ansprechpartner:
Holger Paul
Leiter Kommunikation und Pressesprecher
Telefon: +49 (69) 6603-1922
Fax: +49 (69) 6603-2922
E-Mail: holger.paul@vdma.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel