Wenn die Tage wärmer werden, gehören Baufahrzeuge und landwirtschaftliche Maschinen wieder vermehrt zum Verkehrsbild. Da diese Fahrzeuge in der Regel auch im Gelände eingesetzt werden, tragen sie mitunter Dreck und Schmutz auf die Straßen. Hindernisse, mit denen Verkehrsteilnehmer an Baustellen oder in ländlichen Gebieten immer rechnen sollten. Besonders für Zweiradfahrer herrscht an diesen Stellen bei nasser Witterung erhöhte Rutschgefahr und bei trockenen Bedingungen durch Klumpen oder Brocken größeres Risiko zu stürzen. „Motorradfahrer sind nach der Winterpause im Frühling meist noch etwas untrainiert. Da kann plötzlich auftretender Schmutz während oder kurz nach einer Kurvenfahrt besonders schlimme Folgen haben“, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Bei Ausweichmanövern keinesfalls den nachfolgenden Verkehr vergessen.

Haftungsfragen nur schwer zu beantworten

Grundsätzlich sind die Verursacher dazu verpflichtet, die Straßen von Dreck und Schmutz zu befreien. In den seltensten Fällen geschieht das unverzüglich. Und doch ist die Haftungsfrage im Schadensfall nur sehr schwer zu beantworten. Schließlich darf laut Straßenverkehrsordnung nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug sicher zum Stehen gebracht werden kann. Rutscht ein Pkw auf verschmutzter Fahrbahn beispielsweise, ist die Frage nach der angemessenen Geschwindigkeit vorprogrammiert. „Bei Lackschäden ist es auch schwer, Schadensersatz zu erhalten“, so Rechtien.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge langsam unterwegs

Doch nicht nur Schmutz auf der Fahrbahn, sondern auch die Fahrzeuge, die ihn produzieren, können zum plötzlichen Verkehrshindernis werden. Besonders wenn die Beleuchtung durch den Einsatz im Gelände verschmiert ist, sind die Fahrzeuge in den Abendstunden und der Dämmerung erst spät zu erkennen und häufig langsam unterwegs. Auch bei guter Sicht ist Vorsicht geboten. Beim Überholen sollten mögliche Überbreite und abspritzender Dreck immer mit einkalkuliert werden.

Informationen zu Fahrsicherheitstrainings auch für Motorradfahrer unter www.tuv.com/fahrsicherheit bei TÜV Rheinland.

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