Beratervertrag
Das Unternehmen hat mit Petro-Flow LLC (dem „Berater“) einen Beratervertrag (der „Beratervertrag“) abgeschlossen, um die Geschäftsentwicklung, technische Vermarktung, Pilotplanung, Partnerbeauftragung und Förderstrategien für einen Zeitraum von drei (3) Monaten, beginnend am 24. November 2025, zu unterstützen.
Diese Zusammenarbeit mit Petro-Flow LLC beschleunigt Plaids Bestrebungen, den US-Markt für das Verschließen und die Stilllegung von Bohrlöchern zu betreten. In Anlehnung an die branchenweiten Beziehungen von Petro-Flow LLC erwartet Plaid, ein führender Anbieter von Lösungen für graphenverstärkte Verschließungen zu werden und somit dazu beizutragen, die enormen Herausforderungen durch methanleckende Öl- und Gasbohrlöcher zu bewältigen.
Der Berater ist ein vom Unternehmen unabhängiges Unternehmen. Gemäß dem Beratervertrag hat sich das Unternehmen bereit erklärt, dem Berater eine Gesamtgebühr von 300.000 US$ zu zahlen, zahlbar in drei Raten: (i) erste Zahlung in Höhe von 100.000 US$ bei Unterzeichnung des Beratervertrags, (ii) zweite Zahlung in Höhe von 100.000 US$ bei Erreichen von Ergebnis 2 (meilensteinbasiert) und (iii) letzte Zahlung in Höhe von 100.000 US$ bei Erreichen von Ergebnis 3 (meilensteinbasiert). Dem Berater werden im Rahmen der Auftragsbedingungen keinerlei Wertpapiere oder Aktienoptionen gewährt.
Status der Patentanmeldung und Entscheidung zur Einstellung
Wie bereits bekannt gegeben, erwarb das Unternehmen von Future Investments Holding OÜ („FIHO“) eine Beteiligung an der italienischen Patentanmeldung Nr. 102023000020769 („Graphitpatentanmeldung“), die sich auf ein Verfahren zur Gewinnung von expandiertem Graphit für industrielle Zwecke bezieht. Am 9. September 2025 erhielt das Unternehmen vom italienischen Patent- und Markenamt (UIBM) den schriftlichen Recherchebericht und das Patentfähigkeitsgutachten. Der Prüfer stellte fest, dass die Ansprüche 1 bis 9 der Graphitpatentanmeldung die Anforderungen an Neuheit, erfinderische Tätigkeit und industrielle Anwendbarkeit erfüllen. Der Prüfer gelangte jedoch zu dem Schluss, dass Anspruch 10 die Anforderung der Klarheit nicht erfüllt, da dieser ein gewünschtes Umweltergebnis mit minimierten Emissionen beschreibt, ohne die technischen Merkmale zu identifizieren, die ein solches Ergebnis ermöglichen. Der Prüfer stellte fest, dass in Anspruch 10 nicht klar definiert wird, für welchen Gegenstand Schutz beantragt wird.
Nach einer eingehenden Prüfung des Prüfergutachtens und des zugrunde liegenden Beschreibungsdokuments (das mehrere technische Elemente im Zusammenhang mit der Eindämmung von Emissionen enthält) entschieden FIHO und der Antragsteller Attimar S.A. (der „Patentanmelder“), die Graphitpatentanmeldung nicht weiterzuverfolgen. Die Entscheidung von FIHO beruht auf mehreren Faktoren, darunter: (i) Jede Änderung von Anspruch 10 könnte abgelehnt werden, da dies möglicherweise einen neuen Gegenstand hinzufügt, der ursprünglich nicht als Einzelgegenstand offengelegt wurde; (ii) UIBM könnte Einwände zur Klarheit aufrechterhalten, wenn funktionale Formulierungen beibehalten werden, was zusätzliche nicht offengelegte technische Details erfordert; (iii) die vorgeschlagenen Änderungen könnten im Licht bekannter Ingenieurpraktiken als naheliegend angesehen werden (z. B. geschlossene Systeme, Umlauf in geschlossenen Kreisläufen, Dampfkondensation, Ammoniak-Wasser-Handhabung) und (iv) die Möglichkeit, dass eine weitere Prüfung zu zusätzlichen Einwänden in Bezug auf Einheit der Erfindung oder zu einer Einschränkung des Schutzumfangs führen könnte. Das Unternehmen hat sich daher dafür entschieden, die Bemühungen um eine Patentanmeldung einzustellen.
Update zum Risiko hinsichtlich der Übertragung der Patentanmeldung
In seiner Pressemitteilung vom 3. September 2025 gab das Unternehmen bekannt, dass die Graphitpatentantrag weiterhin rechtlich im Besitz von Attimar S.A. ist und dass Attimar die Übertragung der Anmeldung verweigern könnte, sofern ein von FIHO zugunsten von Attimar ausgestellter Schuldschein nicht vollständig beglichen wird. Das Unternehmen ist sich bewusst, dass der Schuldschein noch ausstehend ist und es nach wie vor keine Gewähr gibt, dass die Patentanmeldung zu den zuvor in Betracht gezogenen Bedingungen bzw. überhaupt auf Plaid übertragen wird.
Angesichts der Entscheidung von FIHO, die Anmeldung nicht weiterzuverfolgen, beabsichtigt Plaid nicht, weitere Schritte zu unternehmen, um die Übertragung dieser speziellen Patentanmeldung zu erleichtern oder durchzusetzen.
Auswirkungen auf die Strategie für geistiges Eigentum (IP)
Die bestehende Technologieplattform des Unternehmens stützt sich weiterhin auf zwei Elemente:
- Die Graphendispersionstechnologie, bestehend aus proprietärem Know-how, das eine gleichmäßige Verteilung von Graphen in Zement und Beton ermöglicht, und
- Graphenkonvertierungstechnologie, bestehend aus Know-how in Bezug auf die Umwandlung von expandiertem Graphit in Graphen.
Die Entscheidung, mit der Graphitpatentanmeldung nicht fortzufahren, hat keinen Einfluss auf die derzeitige Fähigkeit des Unternehmens, sein bestehendes Grapheninventar (das zuvor als ausreichend für etwa 18 Monate Betriebsdauer angegeben wurde) zu nutzen, Graphen auf dem freien Markt zu erwerben oder Graphen unter Verwendung von Know-how herzustellen, das von der Patentanmeldung unabhängig ist.
Das Unternehmen wird jedoch keinen Patentschutz in Bezug auf die Technologie für expandierten Graphit besitzen, und jede zukünftige Entwicklung von graphitbasierten Vorläufertechnologien könnte zusätzliche Investitionen, neue Anmeldungen oder alternative IP-Strategien erfordern.
Rückgabe von Aktien im Zusammenhang mit der Patentanmeldung
Hintergrund
Am 30. Juli 2025 schloss das Unternehmen (damals Veji Holdings Ltd.) den Erwerb der FIHO-Vermögenswerte, bestehend aus 8.750 Gramm Graphen und der italienischen Patentanmeldung der Nummer 102023000020769 (die „FIHO-Vermögenswerte“), ab. Als Gegenleistung für die FIHO-Vermögenswerte gab das Unternehmen 4.200.000 Stammaktien vor dem Aktiensplit (die „Gegenleistungsaktien“) zu einem angenommenen Preis von 0,50 $ pro Gegenleistungsaktie aus, was einem Gesamtwert von 2,1 Millionen $ entspricht (die „FIHO-Transaktion“).
Am 10. November 2025 führte das Unternehmen einen Aktiensplit von vier (4) zu eins (1) (der „Aktiensplit“) durch, wodurch sich die Anzahl der damals ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien von 17.389.473 auf 69.557.892 erhöhte. Alle zuvor ausgegebenen Gegenleistungsaktien wurden entsprechend der Aktiensplits proportional angepasst.
Rückgabe von Aktien
Die 2.000.000 Gegenleistungsaktien nach Aktiensplit, die nun zurückgegeben werden, stellen einen Teil der ursprünglich im Rahmen der FIHO-Transaktion ausgegebenen Gegenleistungsaktien dar, der dem Patentantragsbestandteil der FIHO-Vermögenswerte zuzurechnen war. Die Rückgabe dieser Aktien spiegelt die Entschlossenheit von FIHO und des Patentanmelders wider, mit der Graphitpatentanmeldung nicht fortzufahren.
Im Zuge dieser Entscheidung bewerteten die Parteien der ursprünglichen Kauftransaktion den Teil der Gegenleistung, der der Patentanmeldung zuzuschreiben ist, neu. Im Zusammenhang mit dieser Neubewertung und angesichts der Einstellung des Patentanmeldeverfahrens hat sich ein Aktionär von FIHO bereiterklärt, 2.000.000 nach Aktiensplit ausgegebene Stammaktien an das Unternehmen zurückzugeben, damit diese unter Einhaltung der geltenden Gesetze annulliert werden. Die Annullierung entspricht etwa 12 % der ursprünglichen Gegenleistung von FIHO.
Im Zusammenhang mit der Rückgabe und Annullierung dieser Aktien wird das Unternehmen keine zusätzlichen Gegenleistungen, Wertpapiere oder Rechte ausgeben oder gewähren. Der zurückgebende Aktionär ist eine der Parteien, die im Rahmen der Vermögenswert-Kauftransaktion des Unternehmens hinsichtlich der FIHO-Vermögenswertn vom 30. Juli 2025 die Gegenleistungsaktien erhalten hat.
Die Annullierung und Rückgabe dieser Aktien unterliegt weiterhin der Annahme durch die Canadian Securities Exchange und allen anderen anwendbaren Bestimmungen.
Marketingvereinbarung
Das Unternehmen ist mit bullVestor Medien GmbH („bullVestor“) eine Marketingvereinbarung („Marketingvereinbarung“) eingegangen, die die Erbringung von Marketingdienstleistungen für einen Zeitraum von drei (3) Monaten ab dem 24. November 2025 vorsieht.
BullVestor ist ein vom Unternehmen unabhängiges Unternehmen. Gemäß den Bedingungen der Marketingvereinbarung wird bullVestor Marketingdienstleistungen erbringen, einschließlich der Erstellung von Inhalten, der Entwicklung von Anzeigengruppen und Display-Anzeigen, Keyword-Optimierung, Projektmanagement und Medienverteilung, mit dem Ziel, das allgemeine Bewusstsein für das Unternehmens zu verbessern.
Das Unternehmen hat sich bereit erklärt, bullVestor eine Gesamtgebühr von 400.000 € zu zahlen, zahlbar in drei Raten: (i) erste Zahlung in Höhe von 150.000 € innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Marketingvereinbarung, (ii) zweite Zahlung in Höhe von 125,0000 € innerhalb von vierzig Tagen nach dem Datum der Marketingvereinbarung und (iii) 125.000 € innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum der Marketingvereinbarung. Jede Partei kann diese Marketingvereinbarung jederzeit während der Laufzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen. Wenn bullVestor diese Vereinbarung aus beliebigem Grund kündigt, wird dem Unternehmen ein anteilsmäßiger Erstattungsbetrag gezahlt. BullVestor wird im Rahmen der Vereinbarungsbestimmungen keine Wertpapiere oder Aktienoptionen gewährt. Nach Kenntnis des Unternehmens besitzen bullVestor und seine Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Abschlusses der Marketingvereinbarung weder direkt noch indirekt Stammaktien oder andere Wertpapiere des Unternehmens. Kontaktinformationen: Helmut Pollinger, Gutenhofen 4, 4300 St. Valentin, Österreich, +43 7435 54077-0, kontakt@bullvestor.at. Nach Kenntnis des Unternehmens besitzen bullVestor und seine Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Abschlusses der Marketingvereinbarung weder direkt noch indirekt Stammaktien oder andere Wertpapiere des Unternehmens.
Das Unternehmen bestätigt, dass die Marketingaktivitäten allen geltenden CSE-Richtlinien entsprechen werden, einschließlich Richtlinie 7 – Investor Relations, Promotional Activity and Other Significant Transactions.
Über das Unternehmen
Das Unternehmen konzentriert sich auf die Entwicklung und Vermarktung von graphenverstärkten Technologien. Plaid verfolgt gleichzeitig eine Reihe von Anwendungsmöglichkeiten für seine proprietäre, mit Graphen angereicherte Betonmischung, wobei der Schwerpunkt zunächst auf Bohrlochzement und Untergrundanwendungen liegt. Das Management geht davon aus, dass die einzigartige Mischung von Plaid den Weg für eine neue Ära der Bohrlochstilllegung ebnen wird, indem sie modernste Materialien mit Präzisionstechnik kombiniert.
In der Regel belaufen sich die Kosten für Zement auf mehr als 20.000 USD, was etwa 15 bis 20 % der Kosten für die Verschließung eines Bohrlochs entspricht. Mit mehr als 4,5 Millionen verwaisten oder aufgegebenen Bohrlöchern allein in den Vereinigten Staaten könnte die Nachfrage nach mit Graphen verstärktem Beton bis zu 100 Milliarden USD betragen.
Für das Board of Directors
„Guy Bourgeois“
Guy Bourgeois
Direktor & Chief Executive Officer
Telefon: 1-800-585-7517
E-Mail: info@plaidtechnologiesinc.com
Webseite: https://www.plaidtechnologiesinc.com
Die CSE hat den Inhalt dieser Pressemitteilung weder genehmigt noch abgelehnt. Die CSE und ihr Marktregulierungsorgan (in den Statuten der CSE als Market Regulator bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Mitteilung.
Zukunftsgerichtete Informationen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen, die nicht auf historischen Fakten beruhen. Zukunftsgerichtete Informationen sind in der Regel durch Wörter wie „planen“, „erwarten“, „prognostizieren“, „beabsichtigen“, „glauben“, „voraussehen“, „schätzen“, „anstreben“, „potenziell“ und ähnliche Begriffe gekennzeichnet oder durch Aussagen, wonach bestimmte Ereignisse oder Bedingungen eintreten „können“ oder „werden“. Zu den zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung gehören unter anderem: (i) die Geschäftsziele und strategischen Pläne des Unternehmens; (ii) die erwarteten Vorteile der Marketingvereinbarung und der Beratungsvereinbarung; (iii) die Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung, Leistung und Vermarktung der graphenverstärkten Technologie des Unternehmens; und (iv) die erwartete Annullierung der Treuhandaktien.
Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung gehören auch Aussagen über die Auswirkungen der Entscheidung, die Graphit-Patentanmeldung nicht weiterzuverfolgen, und die Annullierung von Aktien, die ursprünglich als Gegenleistung im Rahmen der FIHO-Transaktion ausgegeben wurden.
Das Unternehmen weist darauf hin, dass alle zukunftsgerichteten Informationen von Natur aus unsicher sind und dass die tatsächliche Leistung von einer Reihe wesentlicher Faktoren, Annahmen und Erwartungen beeinflusst werden kann, von denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Zu den Annahmen, die den zukunftsgerichteten Informationen zugrunde liegen, gehören Erwartungen hinsichtlich der allgemeinen Geschäfts- und Wirtschaftslage, der Fähigkeit des Unternehmens, seine Geschäftspläne umzusetzen, der Verfügbarkeit der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und der Leistung von Drittanbietern. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten zählen unter anderem Risiken im Zusammenhang mit der Technologieentwicklung in einem frühen Stadium, technische und kommerzielle Herausforderungen, die Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel, regulatorische Risiken in Kanada und anderen Rechtsgebieten, Marktvolatilität sowie allgemeine wirtschaftliche, finanzielle, wettbewerbliche und politische Bedingungen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich diese Informationen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen.
Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen zahlreichen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich davon abweichen, einschließlich der Risiken, die im Lagebericht (MD&A) des Unternehmens unter www.sedarplus.ca beschrieben sind. Die zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung basieren auf den Meinungen und Annahmen des Managements, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als angemessen erachtet wurden, einschließlich der Annahme, dass alle erforderlichen behördlichen und regulatorischen Genehmigungen wie erwartet eingeholt werden können. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Annahmen und Faktoren, die bei der Erstellung der zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung verwendet wurden, angemessen sind, sollte man sich nicht vorbehaltlos auf diese Informationen verlassen. Das Unternehmen lehnt jede Absicht oder Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überarbeitung zukunftsgerichteter Informationen ab, sofern dies nicht durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben ist.
Die zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung beinhalten auch wesentliche Risiken und Ungewissheiten, die für das Geschäft des Unternehmens spezifisch sind, einschließlich Risiken im Zusammenhang mit der Technologieentwicklung, dem Schutz des geistigen Eigentums, der operativen Umsetzung und der Einhaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Rechtsgebieten. Es gibt keine Garantie dafür, dass das Unternehmen bei der Entwicklung oder Vermarktung von Produkten im Zusammenhang mit seinem Geschäft erfolgreich sein wird.
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