Jahresinventur und § 240 HGB: Was Unternehmen beim Nachweis ihrer Bestände beachten müssen
Viele Unternehmen betrachten die Jahresinventur als operative Pflichtübung: zählen, abhaken, abheften. Dabei wird der rechtliche Rahmen oft unterschätzt. Gemäß § 240 HGB ist jeder Kaufmann zur vollständigen Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände verpflichtet. Wer diese Pflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt oder den Nachweis Weiterlesen







