Steuerhinterziehung führt zum Entzug der Approbation
Wer Steuern hinterzieht und somit des ärztlichen Berufs unwürdig ist, kann seine Approbation verlieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Hintergrund: Arzt gibt Einnahmen in Steuererklärung nur unvollständig an Ein für verschiedene Auftraggeber und Arztpraxen tätiger Vertretungs- und Bereitschaftsarzt war Weiterlesen

