Rotlichtsünder haften voll
Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Rotlichtsünder die alleinige Verantwortung für eine Kollision trägt, auch wenn den Angefahrenen ein geringfügiges Verschulden trifft. Die Verkehrsregelung durch eine Ampel hat eine so erhebliche Bedeutung, dass ein Fahrzeug, Weiterlesen






