Betriebsfeier: Kosten lassen sich nur auf anwesende Mitarbeiter aufteilen
Wer eine Betriebsfeier plant, sollte das neue Urteil des Bundesfinanzhofs kennen. Denn Arbeitgeber dürfen die Gesamtkosten nicht mehr auf die angemeldeten, sondern nur auf die anwesenden Mitarbeitenden aufteilen. Das gilt auch für Ärzte und andere Heilberufler. Auf was sich Heilberufler Weiterlesen







