Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung die Bildung von Betriebsräten erleichtern und ihre Rechte stärken. Vor allem in kleineren Betrieben gibt es nur selten Arbeitnehmervertretungen. Das Gesetz hat der Bundestag am 21. Mai und der Bundesrat am 28. Mai 2021 verabschiedeten.

Im Koalitionsvertrag vereinbart

Mit der neuen Regelung setzt die Regierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Hintergrund ist, dass große multinationale Unternehmen wie Amazon oder H&M sowie auch kleinere Betriebe die Gründung von Betriebsräten entweder verhindern oder sie erschweren.

Erleichterte Betriebsratsgründung wird ermöglicht

Schon im Vorfeld der Gründung einer Arbeitnehmervertretung, also bei der Vorbereitung, genießen Arbeitnehmer, die sich um die Einrichtung eines solchen Gremiums bemühen, künftig Kündigungsschutz. Ziel ist es zu verhindern, dass die Arbeitgeberseite Druck auf die Betroffenen aufbaut. Nur betriebsbedingte Kündigungen bleiben weiter erlaubt. Betriebe mit bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern brauchen keine Stützunterschriften mehr. Und für Betriebsräte sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen in Unternehmen mit 51 bis 100 wahlberechtigten Beschäftigten ist künftig ein vereinfachtes Wahlverfahren vorgesehen. Ein solches Verfahren ist auch bei größeren Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern möglich – wenn das der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber vereinbart.

Mehr Mitsprache für den Betriebsrat eingeräumt

Die Arbeitnehmervertretungen erhalten mehr Mitsprachemöglichkeiten bei der Weiterbildung und der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) rund um das Personal. Sie können beispielsweise Sachverständige hinzuziehen.

Mehr Rechte für Arbeitnehmer im Homeoffice

Auch bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit, also etwa beim Homeoffice, können Arbeitnehmervertreter nun stärker mitreden. Das betrifft etwa Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeit im Homeoffice, die technische Ausrüstung mit Geräten durch den Arbeitgeber und Entgelt für die Nutzung des privaten Wohnraums. Außerdem gilt für das Arbeiten zuhause ein erweiterter Unfallversicherungsschutz, zum Beispiel für den Weg zum Kindergarten oder zur Schule der Kinder oder für das Essenholen und den Gang zur Toilette.

Digitale Sitzungen des Betriebsrats künftig möglich

Betriebsratssitzungen über Video oder per Telefon sind derzeit nur aufgrund einer Sonderregelung erlaubt. Künftig dürfen die Sitzungen dauerhaft digital stattfinden – wenn mindestens drei Viertel der Mitglieder zustimmt.

Regulierung nimmt zu

Die neue Regulierung tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Sie soll für die Einrichtung von mehr Betriebsräten sorgen, auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt eingehen und die Rechte der Arbeitnehmer stärken. „Sie schafft jedoch noch mehr Regulierungen und Bürokratie. Und sie kann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat behindern“, meint Ecovis-Rechtsanwalt Gunnar Roloff in Rostock, „außerdem schöpft die Neuregelung nicht alle Möglichkeiten aus. Sie erlaubt beispielsweise keine Legalisierung von elektronischen Wahlen.“

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