Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung zündet Turbo bei der Energiewende
Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe zur Umsetzung des Artikel 6 der EU-Notfallverordnung (EU-NotfallVO) in Deutschland vorgelegt. Diese erlaubt den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar Ausnahmen von der Artenschutzprüfung und der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Erneuerbare Energien, Speicher und Netze vorzunehmen, wenn bestimmte Weiterlesen






