Rechtssichere Archivierung: Comarch erklärt Aufbewahrungspflichten für E-Rechnungen von bis zu 30 Jahren
In vielen EU-Ländern müssen Sie E-Rechnungen mindestens 8 Jahre lang aufbewahren. Einige Arten von Transaktionen erfordern eine Aufbewahrungsfrist von bis zu 30 Jahren. Sie müssen archivierte E-Rechnungen über den gesamten Aufbewahrungszeitraum hinweg lesbar, authentisch und unverändert halten. Um E-Rechnungen ordnungsgemäß zu archivieren, benötigen Weiterlesen









