Neue Arbeitsstättenregel ASR A6 empfiehlt pro Stunde fünf Minuten Erholungszeit bei Bildschirmarbeit
Die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 Bildschirmarbeitsplätze konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dabei greift sie in weiten Teilen auf die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – ein Leitfaden für die Gestaltung“ und 215-450 „Softwareergonomie“ zurück. Weiterlesen









