Zugunsten von 13a-Landwirten
Die Finanzverwaltung war bislang der fälschlichen Auffassung, dass unabhängig von der tatsächlichen Länge des Wirtschaftsjahres bei 13a-Landwirten generell der volle Grundbetrag für ein volles Wirtschaftsjahr anzusetzen ist. Geklagt hatte ein Hofübernehmer, der aufgrund der Hofübergabe zum 1. Juni für das Weiterlesen









