Notärztlicher Bereitschaftsdienst ist umsatzsteuerfrei
Ärzte, die Honorar für reine Bereitschaftsdienste zur Sicherstellung einer notärztlichen Behandlung bekommen, müssen dafür keine Umsatzsteuer zahlen. Derartige Leistungen sind umsatzsteuerfrei. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei Heilbehandlungen in der Humanmedizin, die Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Hebammen oder ein ähnlicher Heilberufler durchführen, sind Weiterlesen







