Bundesarbeitsgericht bestätigt Gesamtschutz in der Zeitarbeitsbranche
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 31. Mai in Erfurt (Az. 5 AZR 143/19) entschieden, dass der Gesamtschutz für Zeitarbeitskräfte in Deutschland gewährleistet ist und die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Dazu äußert sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister Weiterlesen







