Fristlose Kündigung nach Trinkgelage
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem wegweisenden Urteil (Aktenzeichen: 3 Sa 284/23) entschieden, dass ein von einem Arbeitgeber nicht genehmigtes Trinkgelage in dessen Räumlichkeiten unmittelbar nach Abschluss einer Betriebsfeier eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Weiterlesen







